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Mitglied werdenWerden Sie Mitglied bei der Aids-Hilfe Kiel e.V. als aktives Mitglied oder als Fördermitglied. Die Mitgliedsbeiträge sind wie Spenden steuerlich absetzbar. Erfahren Sie mehr zur aktiven Mitgliedschaft und zur Fördermitgliedschaft...

Aktive Mitgliedschaft 

Vorraussetzung für die aktive Mitgliedschaft ist das Absolvieren eines Neueinsteigerkurses.

Die Aids-Hilfe Kiel e.V. sucht für die Bereiche Öffentlichkeitsarbeit, Prävention, Spendenakquise, Veranstaltungen (z. B. dem Freak Out Fashion Event – Norddeutschlands größter Aidsgala, der Aids-Hilfe-Disko) und für die Begleitung von Menschen mit HIV und Aids engagierte und weltoffene ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Die Einführungskurse sind in der Regel im Frühjahr und im Herbst und finden an einem Freitagabend und dem darauf folgenden Samstag tagsüber in den Räumen der Aids-Hilfe Kiel statt.

Wir bitten alle Interessenten, sich mit uns vorab telefonisch in Verbindung zu setzen, um ein persönliches Gespräch zu vereinbaren.

Nach Absolvierung dieses Einführungskurses kann die aktive Mitgliedschaft dann beantragt werden. Der Mindest-Mitgliedsbeitrag pro Jahr beträgt derzeit  30,- EUR. Auf Anfrage erhalten alle Mitglieder natürlich auch eine steuerlich abzugsfähige Spendenbescheinigung. Bitte geben Sie dabei Ihre genaue Anschrift an und vermerken den Zusatz „Spendenbescheinigung erbeten“, dann erhalten Sie umgehend eine auf Ihren Namen ausgestellte und steuerlich abzugsfähige Spendenbescheinigung.Das aktive Mitglied hat Stimmrecht auf der jährlichen Mitgliederversammlung.

Fördernde Mitgliedschaft

Die Fördermitgliedschaft ist eine stille Mitgliedschaft. Eine Variante für alle die, die uns mit ihrem jährlichen Mitgliedsbeitrag von mindestens derzeit 30,– EUR unterstützen möchten. Auf Anfrage erhalten diese Mitglieder natürlich auch eine steuerlich abzugsfähige Spendenbescheinigung. Bitte geben Sie dabei Ihre genaue Anschrift an und vermerken den Zusatz „Spendenbescheinigung erbeten“, dann erhalten Sie umgehend eine auf Ihren Namen ausgestellte und steuerlich abzugsfähige Spendenbescheinigung.

Das Fördermitglied hat kein Stimmrecht auf der jährlichen Mitgliederversammlung. Es muss kein Neueinsteigerkurs absolviert werden.

Mitgliedsantrag

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